Hinweis: Um die korrekte Darstellung der Seite zu erhalten, müssen Sie beim Drucken die Hintergrundgrafiken erlauben.

Prüfung und Berichtigung von Rechnungen: Folgen von fehlerhaften Rechnungen und Möglichkeiten der Berichtigung

Objektkategorie:
Elektronische Ressource
Bereitstellende Institution:
Forschungsbibliothek Gotha
Verlag:
Datev e.G
Ort:
Nürnberg
Entstehungszeit:
2016
Sprache:
Deutsch
Abstract:
Eine Rechnung muss bestimmte, im Umsatzsteuergesetz aufgeführte Pflichtangaben enthalten, um dem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen.
Fehlen diese Angaben oder sind sie fehlerhaft, muss die Rechnung berichtigt werden, damit der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Ein Rechtsanspruch auf Berichtigung der Rechnung verjährt nach drei Jahren. Hier kann es in der Praxis zu dem Problem kommen, dass eine Rechnung im Rahmen einer Betriebsprüfung als nicht ordnungsgemäß verworfen wird. Da die Prüfungszeiträume in der Regel weiter als drei Jahre in die Vergangenheit zurückreichen, ist dann der Berichtigungsanspruch bereits verjährt.
Das Kompaktwissen zeigt auf, welche Pflichtangaben in einer Rechnung enthalten sein müssen, in welchen Fällen eine Berichtigung der Rechnung erforderlich wird und wie diese zu erfolgen hat. Weitere Informationen für Studierende unter www.datev.de/students
Objekttext:
Trieß, Marion

Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten

Datensatz angelegt am:
2023-04-12
Zuletzt geändert am:
2021-11-08
In Portal übernommen am:
2023-04-12