Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG): Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jahresabschluss
Objektkategorie:
Elektronische Ressource
Person/Institution:
Verlag:
DATEV eG
Ort:
Nürnberg
Entstehungszeit:
2015
Sprache:
Deutsch
Weitere Objektinformationen
Abstract:
Der deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG) verabschiedet. Mit der Veröffentlichung am 22.07.2015 im Bundesgesetzblatt ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz am 23.07.2015 in Kraft getreten. Ein Großteil der Änderungen im Zuge des BilRUG betrifft das HGB und somit im Kern die Rechnungslegung der Unternehmen. Daneben ergeben sich Änderungen in zahlreichen Nebengesetzen, z. B. PublG, GmbHG und AktG. Das Kompaktwissen informiert Sie über die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes.
- Anhebung der Größenkriterien kleiner Unternehmen
- Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses)
- Neudefinition der Umsatzerlöse
- Umstrukturierung und Ausweitung der Anhangangaben
Dadurch soll neben Bürokratieabbau bei kleinen Unternehmen auch die Vergleichbarkeit und Transparenz von Jahresabschlüssen erhöht und die Internationalisierung der Rech-nungslegung vorangetrieben werden.
Grundsätzlich sind die durch das BilRUG geänderten Vorschriften erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie (Konzern)lageberichte für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
Die neuen Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklasse dürfen, zusammen mit der Neudefinition der Umsatzerlöse, bereits auf nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden. Weitere Informationen für Studierende unter www.datev.de/students
- Anhebung der Größenkriterien kleiner Unternehmen
- Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses)
- Neudefinition der Umsatzerlöse
- Umstrukturierung und Ausweitung der Anhangangaben
Dadurch soll neben Bürokratieabbau bei kleinen Unternehmen auch die Vergleichbarkeit und Transparenz von Jahresabschlüssen erhöht und die Internationalisierung der Rech-nungslegung vorangetrieben werden.
Grundsätzlich sind die durch das BilRUG geänderten Vorschriften erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie (Konzern)lageberichte für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
Die neuen Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklasse dürfen, zusammen mit der Neudefinition der Umsatzerlöse, bereits auf nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden. Weitere Informationen für Studierende unter www.datev.de/students
Objekttext:
Johannes Riepolt; Hrsg. DATEV eG
Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten
Administrative Angaben
Datensatz angelegt am:
2023-04-14
Zuletzt geändert am:
2022-02-16
In Portal übernommen am:
2023-04-14
Feedback
Unsere Datensätze befinden sich in stetiger Weiterentwicklung. Wenn Sie zusätzliche Informationen zu diesem Objekt oder einen Fehler entdeckt haben, dann schreiben Sie uns. Informationen zum Datenschutz