Neufassung der GoBD: Anpassungen durch fortschreitende Digitalisierung
Person/Institution:
Verlag:
Datev e.G.
Ort:
Nürnberg
Entstehungszeit:
2020
Sprache:
Deutsch
Weitere Objektinformationen
Abstract:
Am 28.11.2019 hat das Bundesfinanzministerium die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst. Durch die fortschreitende Digitalisierung waren Anpassungen erforderlich. So wird etwa das Fotografieren von Belegen durch mobile Endgeräte (mobiles Scannen) anerkannt und zwar nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland. Auch ist unter bestimmten Voraussetzungen die Aufbewahrung von Ursprungsdokumenten nicht mehr erforderlich, sondern es reicht die bildliche Erfassung. Erleichterungen gibt es ebenfalls bei der Konvertierung in Inhouse-Formate und bei Cloud-Systemen. Auch die Verfahrensdokumentation wurde angepasst. Änderungen müssen historisch nachvollziehbar sein. Das Kompaktwissen informiert umfassend über die Änderungen.
Objekttext:
Riepolt, Johannes
Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten
Administrative Angaben
Datensatz angelegt am:
2023-04-14
Zuletzt geändert am:
2020-09-02
In Portal übernommen am:
2023-04-14
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