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Brennpunkt Kassenführung: Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten ab 01.01.2017

Object category:
Elektronische Ressource
Person/Institution:
Providing institution:
Forschungsbibliothek Gotha
Publisher:
Datev e.G
Ort:
Nürnberg
Date:
2016
Language:
Deutsch
Abstract:
Die Finanzverwaltung macht den Unternehmern keine Vorgaben, mit welchem System die Kassenführung zu organisieren ist. Unternehmern bleibt die Wahl, ihre Kasse manuell oder mittels elektronischer Registrier- oder PC-Kassen zu führen.
Dennoch ist bei der Aufzeichnung von Betriebseinnahmen in bargeldintensiven Unternehmen die Verwendung einer Registrier- oder PC-Kasse zumeist die einzige Alternative.
Dabei stellt die Finanzverwaltung hohe Anforderungen an die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, wenngleich sie mit älteren Registrierkassen, die nur Tagesendsummen, aber nicht die einzelnen Geschäftsvorfälle speichern können, bislang großzügig verfahren ist (sog. Übergangsregelung im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften, BStBl I 2010, S. 1342).
Ab dem 01.01.2017 ist damit Schluss. Dann gelten verschärfte Regeln für alle Registrier- und PC-Kassen. So müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt alle Geschäftsvorfälle (Einzelaufzeichnungen) vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufgezeichnet werden. Diese Daten müssen dem Betriebsprüfer über den Aufbewahrungszeitraum von mindestens 10 Jahren jederzeit lesbar und maschinell auswertbar zur Verfügung gestellt werden können. Andernfalls drohen empfindliche Konsequenzen, sei es durch Steuernachforderungen im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch die Festsetzung von Bußgeldern aufgrund der Nichteinhaltung geltender Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften.
Außerdem liegt seit Juli 2016 ein Gesetzentwurf vor, der zum 01.01.2020 weitere Verschärfungen vorsieht. Die verschärften Anforderungen zum 01.01.2017 gelten allerdings unabhängig von diesem neuen Gesetzentwurf.
Lesen Sie in dieser Kompaktwissen-Ausgabe über die Anforderungen und geplanten Änderungen im Einzelen und unterstützen Sie Ihren Mandanten dabei, die Kassenführung GoBD-konform einzurichten, um Probleme bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden. Weitere Informationen für Studierende unter www.datev.de/students
Object text:
Achilles, Gerd
Created:
2023-04-12
Last changed:
2021-11-08
Added to portal:
2023-04-12

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