Das I. Capitel Zeiget, wie man sich vor der im Lande graffirenden Pest an noch reinen Orten verwahren soll.
Das II. Capitel Wie man sich, wenn die Seuche schon würcklich an einem Orte anhebet, verwahren soll.
Das III. Capitel Handelt von euserlichen Verwahr-Mitteln, welche so wohl vor, als in, und nach der Seuche zubrauchen.
Das IV. Capitel. Ob die inficirten Purgier- und Brech-Artzney, Aderlassen, Blasenziehende und dergleichen Mittel brauchen dörffen.
Das V. Capitel Lehret, wie man sich die zuverhalten, welche einigen Anfang der Pest würcklich zuempfinden vermuthen.
Das VI. Capitel Zeiget, wie das Schwitzen hier recht anzustellen, und was sonst darbey in acht zunehmen.
Das VII. Capitel. Begreifft in sich die Cur der innerlichen Pest-Zufälle.
Das VIII. Capitel Von Pest-Beulen, Carbunckeln und Pest-Flecken.
Das IX. Kapitel. Wie sich die, welche inficirte besuchen wollen, verwahrlich in acht zunehmen.
Das X. Capitel, Wie sich ein Genesender zuverhalten.
Das XI. Capitel Was bey sehr Krancken, Sterbenden und Todten in acht zunehmen.
Das XII. Capitel. Enthält in sich gewisse Zeichen, woran zuerkennen, ob einer an der Pest oder andern Kranckheiten gestorben.
Das XIII. Capitel Zeiget, wie die inficirt gewesene Häuser und darin befundener Haußrath zureinigen und zum Gebrauch wieder sicher zu machen.
Nachsatz
Farbinformation
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Gründlicher und kurtzer Pest-Unterricht : Wie man sich mit Göttlicher Hülffe vor der Pest verwahren/ und in Nothfall selbst curiren könne: Mit treuer Anhandgebung vornehmer und gemeiner in itziger Pest gut befundener Artzneyen ...
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