Hinweis: Um die korrekte Darstellung der Seite zu erhalten, müssen Sie beim Drucken die Hintergrundgrafiken erlauben.

Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG und Einlagenrückgewähr: Haftungsgefahren erkennen Fehler vermeiden Fehler korrigieren

Object category:
Elektronische Ressource
Providing institution:
Forschungsbibliothek Gotha
Publisher:
Datev e.G
Ort:
Nürnberg
Date:
2016
Language:
Deutsch
Abstract:
Kapitalgesellschaften müssen ein steuerliches Einlagekonto führen. Nur die Rückgewähr der Gesellschaftereinlagen führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften beim Gesellschafter. Zur Dokumentation der Steuerfreiheit müssen die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres auf dem steuerlichen Einlagekonto ausgewiesen werden. Dies ist jährlich fortzuschreiben, die Zu- und Abgänge des laufenden Wirtschaftsjahres sind entsprechend zu berücksichtigen.
Hier gibt es verschiedene Fehlerquellen, die dazu führen, dass keine steuerneutrale Auskehrung aus dem Einlagekonto gegeben ist. In der Praxis gibt es zahlreiche Haftungsfallen und Stolpersteine, die es zu vermeiden gilt.
Die 2. Auflage stellt diese vor und berücksichtigt die aktuelle, zum Teil geänderte, Rechtsprechung:
- Missglückter Rangrücktritt führt zu verdeckter Einlage.
- Kein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto bei Auflösung und Rückzahlung von Kapitalrücklagen.
- Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto nur bei einer ordentlichen Kapitalherabsetzung mit Auszahlung an die Gesellschafter zulässig.
- Sammelbetrachtung bei mehreren Ausschüttungen in einem Wirtschaftsjahr. Die Verwendung des Einlagekontos ist verhältnismäßig den einzelnen Ausschüttungen zuzuordnen. Weitere Informationen für Studierende unter www.datev.de/students
Object text:
Ott, Prof. Dr. Hans
Created:
2023-04-12
Last changed:
2021-11-08
Added to portal:
2023-04-12

Ähnliche Objekte

Entdecken Sie ähnliche Objekte. Über die Datenfelder können Sie die Objekte auswählen, die Sie interessieren. Sie können Ihre Suchfilter beibehalten oder deaktivieren.


Suchfilter berücksichtigen