Bindung Dritter an Prozessergebnisse: eine Neubestimmung der subjektiven Rechtskraftwirkungen und sonstiger Drittbindungen
Object category:
Hochschulschriften
Person/Institution:
Publisher:
Mohr Siebeck
Ort:
Tübingen
Date:
[2022]
Language:
Deutsch
Additional information
Abstract:
All rules of procedure must stipulate whether and under what conditions a party who is not involved in the proceedings can be bound by the result of the lawsuit. Matthias Fervers shows the deficits of the current legal regulations and their interpretation and develops a basic concept of legal force in relation to a third party.
Object text:
Matthias Fervers
Habilitationsschrift Ludwig-Maximilians-Universität München 2021/2022
Nach heute ganz herrschender Meinung wirkt die Rechtskraft ausschließlich zwischen den Prozessparteien. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind insbesondere in §§ 68 Abs. 3, 74, 265 f., 325 ff., 613 ZPO sowie in § 407 Abs. 2 BGB normiert. Matthias Fervers zeigt, dass weder die Grundregel noch die Ausgestaltung der Ausnahmen zu angemessenen Ergebnissen führen. Im ersten Teil der Arbeit untersucht der Autor die Defizite der gesetzlichen Regelungen und ihrer Interpretation und nimmt jeweils eine dogmatisch-systematische Neubestimmung vor. Anschließend entwickelt er eine grundlegende und vom herrschenden Verständnis abweichende Konzeption zur Rechtskraftwirkung gegenüber Dritten, die sich auch für die Konstellation des kollektiven Rechtsschutzes fruchtbar machen lässt.
Habilitationsschrift Ludwig-Maximilians-Universität München 2021/2022
Nach heute ganz herrschender Meinung wirkt die Rechtskraft ausschließlich zwischen den Prozessparteien. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind insbesondere in §§ 68 Abs. 3, 74, 265 f., 325 ff., 613 ZPO sowie in § 407 Abs. 2 BGB normiert. Matthias Fervers zeigt, dass weder die Grundregel noch die Ausgestaltung der Ausnahmen zu angemessenen Ergebnissen führen. Im ersten Teil der Arbeit untersucht der Autor die Defizite der gesetzlichen Regelungen und ihrer Interpretation und nimmt jeweils eine dogmatisch-systematische Neubestimmung vor. Anschließend entwickelt er eine grundlegende und vom herrschenden Verständnis abweichende Konzeption zur Rechtskraftwirkung gegenüber Dritten, die sich auch für die Konstellation des kollektiven Rechtsschutzes fruchtbar machen lässt.
Access and usage options
Citation link:
Administrative details
Created:
2023-04-12
Last changed:
2023-03-07
Added to portal:
2023-04-12
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