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Erbschaftsteuerreform: Gesetz zur Anpassung des ErbStG-an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts-(Urteil vom 17.12.2014, AZ 1 BvL 21/12), Neuregelungen, Erste Gestaltungshinweise

Objektkategorie:
Elektronische Ressource
Bereitstellende Institution:
Forschungsbibliothek Gotha
Verlag:
Datev e.G
Ort:
Nürnberg
Entstehungszeit:
2016
Sprache:
Deutsch
Abstract:
Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in der Nacht zum 22.09.2016 einen Kompromissvorschlag beschlossen. Der Bundestag hat am 29.09.2016 zugestimmt - ebenso der Bundesrat am 14.10.2016.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 (nach 1995 und 2006) zum dritten Mal das ErbStG für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis spätestens zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu schaffen. Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit am 20.06.2016 auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der Bundesrat rief am 08.07.2016 den Vermittlungsausschuss an, um die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen. Danach werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gelten schärfere Vorgaben - wie vom Bundesverfassungsgericht Ende 2014 gefordert.
Die Vermittler einigten sich bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung.
Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung vor. So soll es keine Wiedereinführung der so genannten Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke z. B. von Brauereien.
In diesem Kompaktwissen erhalten Sie die Neuregelungen und Gestaltungsmöglichkeiten ausführlich erläutert, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Anwendung finden. Weitere Informationen für Studierende unter www.datev.de/students
Objekttext:
Pauli, Dr. Rudolf

Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten

Datensatz angelegt am:
2023-04-12
Zuletzt geändert am:
2021-11-08
In Portal übernommen am:
2023-04-12

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