Wechsel der Gewinnermittlungsart: Übergang von der Bilanzierung zur EÜR, Übergang von der EÜR zur Bilanzierung
Objektkategorie:
Elektronische Ressource
Person/Institution:
Verlag:
Datev e.G
Ort:
Nürnberg
Entstehungszeit:
2016
Sprache:
Deutsch
Weitere Objektinformationen
Abstract:
Durch das Bürokratie-Entlastungsgesetzes sind die Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erhöht worden. Für Einzelkaufleute im Sinne des HGB wird die Umsatzgrenze von 500.000 € auf 600.000 € und die Gewinngrenze von 50.000 € auf 60.000 € angehoben.
Damit werden einige bisher buchführungspflichtige Betriebe künftig ihren Gewinn mithilfe einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln können. Auch ein Jahresabschluss muss nicht erstellt werden. Die steuerlichen Grenzwerte sind inhaltsgleich in die AO übernommen worden und sind somit nach Handels- und Steuerrecht gleich. Die höheren Grenzwerte sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen.
Das Kompaktwissen stellt den Wechsel der Gewinnermittlungsart übersichtlich dar und verhilft Ihnen zu einer schnellen Lösung. Weitere Informationen für Studierende unter www.datev.de/students
Damit werden einige bisher buchführungspflichtige Betriebe künftig ihren Gewinn mithilfe einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln können. Auch ein Jahresabschluss muss nicht erstellt werden. Die steuerlichen Grenzwerte sind inhaltsgleich in die AO übernommen worden und sind somit nach Handels- und Steuerrecht gleich. Die höheren Grenzwerte sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen.
Das Kompaktwissen stellt den Wechsel der Gewinnermittlungsart übersichtlich dar und verhilft Ihnen zu einer schnellen Lösung. Weitere Informationen für Studierende unter www.datev.de/students
Objekttext:
Krudewig, Wilhelm
Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten
Administrative Angaben
Datensatz angelegt am:
2023-04-12
Zuletzt geändert am:
2021-11-08
In Portal übernommen am:
2023-04-12
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