VGA-Risiken im Rahmen der Betriebsaufspaltung: Ursachen einer vGA, Gestaltungsempfehlungen zu deren Vermeidung
Objektkategorie:
Elektronische Ressource
Person/Institution:
Verlag:
Datev e.G
Ort:
Nürnberg
Entstehungszeit:
2016
Sprache:
Deutsch
Weitere Objektinformationen
Abstract:
Die Betriebsaufspaltung ist ein bewährtes Gestaltungsinstrument zur Haftungsbeschränkung, zur Steuerminderung und zur Nachfolgeplanung.
Die Unternehmensform ist eine Doppelgesellschaft, bei der die Funktion eines Betriebs auf zwei verschiedene Unternehmen aufgeteilt wird. Das am Markt auftretende Betriebsunternehmen wird in der Regel als Kapitalgesellschaft und das Besitzunternehmen (dieses verpachtet dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen) in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft ausgestaltet. Zwischen diesen Unternehmen müssen sowohl eine personelle wie auch eine sachliche Verflechtung vorliegen. Die Betriebsaufspaltung birgt aber auch erhebliche Risiken, die ggf. zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, z. B.:
?bei überhöhter Pacht
?bei überhöhten Gehaltszahlungen an Geschäftsführer
?bei überhöhten Kaufpreisen
?beim Übergang des Geschäftswerts
?bei der Überlassung von Nutzungsrechten
?bei Pensionszusagen
?beim Verzicht auf Lizenzeinnahmen
? bei unfreiwilliger Beendigung der Betriebsaufspaltung.
Einige dieser Risiken bestehen auch bei der sog. umgekehrten Betriebsaufspaltung, d. h. wenn eine Kapitalgesellschaft einen Teilbetrieb (z. B. den Vertrieb) ausgliedert und auf eine von ihren Gesellschaftern gebildete Personengesellschaft überträgt.
Die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung sind erheblich:
?Bei der Betriebs-GmbH muss der Betrag in Höhe der vGA dem Gewinn der Betriebs-Kapitalgesellschaft außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Auf den Hinzurechnungsbetrag entfallen 15 % Körperschaftsteuer und zusätzlich Gewerbesteuer (diese ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig!). Im Ergebnis kommt es daher zu einer höheren Körperschaftsteuerbelastung und auch zur Erhöhung des Solidaritätszuschlags.
?Auf der Ebene der Gesellschafter führt die verdeckte Gewinnausschüttung nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, da deren Beteiligungen an der Betriebs-GmbH notwendiges Betriebsvermögen darstellen. Diese Einkünfte unterliegen zu 60 % dem Teileinkünfteverfahren.
Im Kompaktwissen werden die Ursachen für eine verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung aufgezeigt und Empfehlungen angeboten, wie eine verdeckte Gewinnausschüttung vermieden werden kann. Weitere Informationen für Studierende unter www.datev.de/students ...
Die Unternehmensform ist eine Doppelgesellschaft, bei der die Funktion eines Betriebs auf zwei verschiedene Unternehmen aufgeteilt wird. Das am Markt auftretende Betriebsunternehmen wird in der Regel als Kapitalgesellschaft und das Besitzunternehmen (dieses verpachtet dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen) in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft ausgestaltet. Zwischen diesen Unternehmen müssen sowohl eine personelle wie auch eine sachliche Verflechtung vorliegen. Die Betriebsaufspaltung birgt aber auch erhebliche Risiken, die ggf. zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, z. B.:
?bei überhöhter Pacht
?bei überhöhten Gehaltszahlungen an Geschäftsführer
?bei überhöhten Kaufpreisen
?beim Übergang des Geschäftswerts
?bei der Überlassung von Nutzungsrechten
?bei Pensionszusagen
?beim Verzicht auf Lizenzeinnahmen
? bei unfreiwilliger Beendigung der Betriebsaufspaltung.
Einige dieser Risiken bestehen auch bei der sog. umgekehrten Betriebsaufspaltung, d. h. wenn eine Kapitalgesellschaft einen Teilbetrieb (z. B. den Vertrieb) ausgliedert und auf eine von ihren Gesellschaftern gebildete Personengesellschaft überträgt.
Die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung sind erheblich:
?Bei der Betriebs-GmbH muss der Betrag in Höhe der vGA dem Gewinn der Betriebs-Kapitalgesellschaft außerhalb der Bilanz wieder hinzugerechnet werden. Auf den Hinzurechnungsbetrag entfallen 15 % Körperschaftsteuer und zusätzlich Gewerbesteuer (diese ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig!). Im Ergebnis kommt es daher zu einer höheren Körperschaftsteuerbelastung und auch zur Erhöhung des Solidaritätszuschlags.
?Auf der Ebene der Gesellschafter führt die verdeckte Gewinnausschüttung nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, da deren Beteiligungen an der Betriebs-GmbH notwendiges Betriebsvermögen darstellen. Diese Einkünfte unterliegen zu 60 % dem Teileinkünfteverfahren.
Im Kompaktwissen werden die Ursachen für eine verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung aufgezeigt und Empfehlungen angeboten, wie eine verdeckte Gewinnausschüttung vermieden werden kann. Weitere Informationen für Studierende unter www.datev.de/students ...
Objekttext:
Eversloh, Udo
Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten
Administrative Angaben
Datensatz angelegt am:
2023-04-12
Zuletzt geändert am:
2021-11-08
In Portal übernommen am:
2023-04-12
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