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Grundsteuerreform: Neuregelung der Grundsteuer Wichtige Einnahmequelle für die Kommunen

Objektkategorie:
Elektronische Ressource
Person/Institution:
Bereitstellende Institution:
Forschungsbibliothek Gotha
Verlag:
Datev e.G.
Ort:
Nürnberg
Entstehungszeit:
2020
Sprache:
Deutsch
Abstract:
Da die Ermittlung der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss die Grundsteuer neu geregelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Ist die Neuregelung nicht bis Ende 2019 erfolgt, hätte dies zur Folge, dass die Grundsteuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden darf. Aufgrund der Bedeutung der Grundsteuer als sehr wichtige Einnahmequelle der Kommunen hat der Bundestag am 18.10.2019 dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer in 2./3. Lesung zugestimmt. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 08.11.2019. Somit erheben die Bundesländer die Grundsteuer ab 2025 nach neuen Regeln. Das Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) stellt bzgl. der Bewertung der Immobilien auf ein wertorientiertes Verfahren ab. Demnach findet im Bereich der privaten und gewerblichen Grundstücke primär ein vereinfachtes Ertragswertverfahren bzw. subsidiär ein vereinfachtes Sachwertverfahren Anwendung. Hierfür werden im Wesentlichen statistische Größen bzw. öffentlich zugängliche, pauschalierte Eingangsparameter verwendet, sodass eine Wertermittlung weitgehend automatisiert möglich ist. Für land- und forstwirtschaftliche Immobilien soll es spezielle Bewertungsregelungen geben (Reingewinnverfahren mit Mindestwerten). Mit dem Begleitgesetz erfolgt zudem eine Grundgesetzänderung dahingehend, dass die Bundesländer abweichende Regelungen bzgl. der Grundsteuer treffen dürfen. Dies wurde erforderlich, da einzelne Bundesländer ein wertunabhängiges Modell präferieren und eine Zustimmung zu einem wertabhängigen Modell andernfalls verweigert hätten.Im Zuge der Neuregelung der Grundsteuer wurde auch ein weiterer Gesetzentwurf beschlossen, der die Möglichkeit der Erhebung einer Grundsteuer C auf baureifes Land durch die Kommunen beinhaltet. Damit soll in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bautätigkeit angeregt werden.
Objekttext:
Riepolt, Johannes

Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten

Datensatz angelegt am:
2023-04-14
Zuletzt geändert am:
2020-09-29
In Portal übernommen am:
2023-04-14

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