Wir Franz von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... haben Uns überzeugt, daß bey der gegenwärtigen Behandlung der Geschäfte bey dem hiesigen Stadtrathe, die Justiz und die Polizey nicht so verwaltet werden können, wie es das gemeine Beste der Stadt nothwendig macht, daß die dem Stadtrathe zur Verwaltung anvertrauten Cassen nach einer überaus verworrenen Rechnungsmethode verwaltet werden, und unter gar keiner Controle stehen ... [Coburg zur Ehrenburg den 13ten März 1803.]
Titel (alternativ):
bei stadtrate polizei notwendig kassen kontrolle
Person/Institution:
Ort:
[Coburg ?]
Entstehungszeit:
1803
Sprache:
Deutsch
Weitere Objektinformationen
Objekttext:
[Franz H. zu S. C. S. ]
Datierung dem Signatum entnommen
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Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten
Administrative Angaben
Datensatz angelegt am:
2023-04-20
Zuletzt geändert am:
2013-03-22
In Portal übernommen am:
2023-04-20
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