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Von Gottes Gnaden Wir Friderich Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk: Demnach Wir in erfahrung kommen/ daß ... Kauff: Handels: und Fuhrleüthe/ sich ... unterstanden ... löblich geordnete und ... gebrauchte ... Gleidt und hohe Landstrassen zu meiden/ andere verbottene Schleiff: und BeyWege zu suchen/ und ... Uns ... dergleichen unfug länger nicht nachzusehen/ Als befehlen Wir ... Unserm Geleitsman Johann Boppen Crafft dieses/ daß er uff dergleichen überfahrer fleissige achtung geben/ dieselben anhalten/ und zu ... Straff ziehen ... So geschehen und geben zu Coburgk/ den Achtzehenden Decembris, Anno ... [1661?]

Titel (alternativ):
Friedrich Herzog Kauf- Fuhrleute Geleit verbotene Schleif- Geleitsmann Strafe
Objektkategorie:
Druckschrift
Bereitstellende Institution:
Forschungsbibliothek Gotha
Ort:
[S. l.]
Entstehungszeit:
1661
Sprache:
Deutsch
Objekttext:
Schlüsselseiten aus dem Exemplar der FB Gotha: J 4° 00196 (052)
Format: 31 x 38 cm. - Satzspiegel: 17,3 x 31,9 cm
Vermutlich in Coburg erschienen. - Erscheinungsjahr mit schwarzer Tinte in 1661 korrigiert
Digitalisierung geplant Digitalisierung Unika durch FB Gotha pdager
Inhalt:
Verordnung, Geleit und Straßenzoll zu zahlen und vorgeschriebene Wege zu nutzen

Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten

Datensatz angelegt am:
2023-04-20
Zuletzt geändert am:
2020-03-25
In Portal übernommen am:
2023-04-20

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