Der Rat zu Erfurt verleiht dem Kloster Georgenthal die Freiheit seines Hofes in Erfurt von allen Lasten, so daß niemand dem Kloster zum Wall- oder Mauerbau, zu Abgaben und Steuern oder zum städtischen Wachdienst heranziehen soll. Hat eine weltliche Person den Hof gegen Zins inne, soll diese Befreiung nicht gelten.
Objektkategorie:
Akte
Signatur:
152
Entstehungszeit:
1217 August 29.
1217 1217
Beschreibung:
Pergament, Dobenecker II Nr. 1773
Bestand:
Urkunden Kloster Georgenthal
Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten
Zitierlink:
IIIF-Manifest:
Kontaktinformationen
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Gotha, Justus-Perthes-Straße 5, 99867 Gotha
Administrative Angaben
In Portal übernommen am:
2023-04-12T09:16:42Z
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