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Albrecht, Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen, tut auf Bitten des Ritters Heinrich, seines Vatersbruders Eberhard und Dietrichs, Sohn des obigen Ritters, genannt von Molschleben, kund, daß er das Eigentumsrecht von 2½ Hufen und einigen Äckern und von 4 Höfen in der Flur und dem Dorfe Frienstedt, während die von Molschleben die Güter als Lehn vom Landgrafen innehaben, der Kirche in Burgbreitungen ohne Lasten und ohne Vorbehalte übergeben habe. Herr Konrad, genannt v. Rode, Dechant, und Heinrich genannt Schreiber, Domherren des Stifts St. Severi in Erfurt, sollen diese Güter von der Kirche in Breitungen gegen die Zahlung eines Naturalzinses zu Erbrecht besitzen. Der Landgraf bekennt außerdem, daß das Kloster Breitungen im Austausch gegen diese Güter das Eigentum von 2 Hufen in Töpfleben, die die besagten Domherren von ihnen innehatten, ihm übergeben haben. Der Landgraf bestätigt, daß der Tausch dieser Güter zwischen den Domherren und Johann v. Töpfleben, dem früheren Besitzer der Güter in Frienstedt, mit seiner und der Kirche zu Breitungen Zustimmung vollzogen worden ist und die Domherren darüber hinaus dem Johann 6 Mark und 10 Schillinge bezahlt haben.

Objektkategorie:
Akte
Bereitstellende Institution:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Gotha
Signatur:
173
Entstehungszeit:
1287 Juni 27.
1287 1287
Beschreibung:
Pergament, Dobencker IV Nr. 2756
Bestand:
Urkunden Kloster Georgenthal

Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten

Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Gotha, Justus-Perthes-Straße 5, 99867 Gotha
In Portal übernommen am:
2023-04-12T09:16:50Z

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